Gleicher Begriff des Fixgeschäfts in 22 KO, 376 HGB und 919 ABGB : OGH 6 Ob 523/87 v.29.1.1987
Der Begriff des Fixgeschäfts iS des 22 KO deckt sich mit dem nach 376 HGB. Zur Annahme eines Fixgeschäfts ist neben der Bestimmung des Leistungstermins vorausgesetzt, dass die verspätete Lieferung für den Käufer nicht mehr interessant ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 9/10)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
347.7 Handelsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Begriff des Fixgeschäfts iS des 22 KO deckt sich mit dem nach 376 HGB. Zur Annahme eines Fixgeschäfts ist neben der Bestimmung des Leistungstermins vorausgesetzt, dass die verspätete Lieferung für den Käufer nicht mehr interessant ist. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |