Gleicher Begriff des Fixgeschäfts in 22 KO, 376 HGB und 919 ABGB : OGH 6 Ob 523/87 v.29.1.1987

Der Begriff des Fixgeschäfts iS des 22 KO deckt sich mit dem nach 376 HGB. Zur Annahme eines Fixgeschäfts ist neben der Bestimmung des Leistungstermins vorausgesetzt, dass die verspätete Lieferung für den Käufer nicht mehr interessant ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 9/10)
Ort / Verlag / Datum:05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.7 Handelsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht Dokument Nr. A-569739 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage