Rückforderung eines irrtümlich zweimal ausbezahlten Urlaubszuschusses : ASG Wien 5 Cga 87/86 v.1.4.1987
Auf Gutgläubigkeit kann sich nur berufen, wer seine eigenen Angelegenheiten mit gebotener Sorgfalt führt und die ihm gebotenen Lohnauszahlungsüberwachungsinstrumente, wie Lohnzettel und Bankauszüge, einer zumindest oberflächlichen Überprüfung unterzieht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
331.817(094.5) Urlaubsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auf Gutgläubigkeit kann sich nur berufen, wer seine eigenen Angelegenheiten mit gebotener Sorgfalt führt und die ihm gebotenen Lohnauszahlungsüberwachungsinstrumente, wie Lohnzettel und Bankauszüge, einer zumindest oberflächlichen Überprüfung unterzieht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |