Rückforderung eines irrtümlich zweimal ausbezahlten Urlaubszuschusses : ASG Wien 5 Cga 87/86 v.1.4.1987

Auf Gutgläubigkeit kann sich nur berufen, wer seine eigenen Angelegenheiten mit gebotener Sorgfalt führt und die ihm gebotenen Lohnauszahlungsüberwachungsinstrumente, wie Lohnzettel und Bankauszüge, einer zumindest oberflächlichen Überprüfung unterzieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:08.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Auf Gutgläubigkeit kann sich nur berufen, wer seine eigenen Angelegenheiten mit gebotener Sorgfalt führt und die ihm gebotenen Lohnauszahlungsüberwachungsinstrumente, wie Lohnzettel und Bankauszüge, einer zumindest oberflächlichen Überprüfung unterzieht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog