Rückforderung eines irrtümlich zweimal ausbezahlten Urlaubszuschusses : ASG Wien 5 Cga 87/86 v.1.4.1987

Auf Gutgläubigkeit kann sich nur berufen, wer seine eigenen Angelegenheiten mit gebotener Sorgfalt führt und die ihm gebotenen Lohnauszahlungsüberwachungsinstrumente, wie Lohnzettel und Bankauszüge, einer zumindest oberflächlichen Überprüfung unterzieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:08.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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