96 Abs.1 Z.3, 152 Abs.1, 157 Abs.1 Z.5 ArbVG 5 VVG
Beim Tatbestand des 96 Abs.1 Z.3 ArbVG handelt es sich um einen Fall der sogenannten zwingenden Mitbestimmung, bei dem jegliche Schlichtung von Regelungsstreitigkeiten über die zustimmungspflichtige Massnahme ausgeschlossen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1987; Nr 2)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!