Betriebsversammlung ist auch bei Streik lohnpflichtig : Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf Bezahlung
Arbeitnehmer, die während eines Arbeitskampfes an einer Betriebsversammlung teilnehmen, können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Arbeitgeber Bezahlung für die Zeit der Versammlung und für Fahrtkosten verlangen.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Arbeitnehmer, die während eines Arbeitskampfes an einer Betriebsversammlung teilnehmen, können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Arbeitgeber Bezahlung für die Zeit der Versammlung und für Fahrtkosten verlangen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |