Betriebsversammlung ist auch bei Streik lohnpflichtig : Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf Bezahlung

Arbeitnehmer, die während eines Arbeitskampfes an einer Betriebsversammlung teilnehmen, können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Arbeitgeber Bezahlung für die Zeit der Versammlung und für Fahrtkosten verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1987)
VerfasserIn: Riedel, Anne
Ort / Verlag / Datum:06.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-568500 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage