Betriebsversammlung ist auch bei Streik lohnpflichtig : Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf Bezahlung
Arbeitnehmer, die während eines Arbeitskampfes an einer Betriebsversammlung teilnehmen, können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Arbeitgeber Bezahlung für die Zeit der Versammlung und für Fahrtkosten verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-568500 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |