Die Normsetzung auf dem Gebiet der Grundrechte in den Europäischen Gemeinschaften - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) als Rechtsetzungsorgan

Trotz dieser Defizite ist festzustellen, dass die bisherige quasinormsetzende Arbeit des EuGH bis zu einer legislativen Lösung der Grundrechtsfrage auch in Zukunft nötig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 8; S 322-334)
VerfasserIn: Feger, Dieter
Ort / Verlag / Datum:04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
341.176 EUGH
342.33 Gewaltenteilung
341.176 EG
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