Die Normsetzung auf dem Gebiet der Grundrechte in den Europäischen Gemeinschaften - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) als Rechtsetzungsorgan
Trotz dieser Defizite ist festzustellen, dass die bisherige quasinormsetzende Arbeit des EuGH bis zu einer legislativen Lösung der Grundrechtsfrage auch in Zukunft nötig ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 8; S 322-334)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
341.176 EUGH 342.33 Gewaltenteilung 341.176 EG |
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte | Dokument Nr. A-568287 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |