Entlassung wegen Verweigerung von Überstunden : OGH 4 Ob 156/85 v.4.11.1986 - GewO: 82 lit. f - AZG: 6

Hält ein Arbeitnehmer eine einige Wochen vorher vertraglich übernommene Verpflichtung zu betrieblich notwendiger Überstundenarbeit wegen Teilnahme an einem Feuerwehrausflug nicht ein, so ist seine Entlassung gerechtfertigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-568220 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage