Entlassung wegen Verweigerung von Überstunden : OGH 4 Ob 156/85 v.4.11.1986 - GewO: 82 lit. f - AZG: 6
Hält ein Arbeitnehmer eine einige Wochen vorher vertraglich übernommene Verpflichtung zu betrieblich notwendiger Überstundenarbeit wegen Teilnahme an einem Feuerwehrausflug nicht ein, so ist seine Entlassung gerechtfertigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)
Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 4)