Überstundenschätzung auf Grund von Reiseberichten : OGH 14 Ob 6/86 v.2.12.1986 - Berechnung und Verfallfristen für strittige Überstunden

Der Handelsangestellte ist nicht verpflichtet, sich zur Klärung der Frage, ob ihm über das Überstundenpauschale hinaus noch Überstundenentgelt zusteht, dem Spruch einer Schlichtungsstelle zu unterwerfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:22.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
347.439 Verjährung
381.26 Handelsvertreter
331.82F Dienstreisen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-567930 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage