Arbeitsvertragsrecht : OGH 14 Ob 209/86 v.13.1.1987 - 105, 120 ff ArbVG / OGH 14 Ob 209/86 v.13.1.1987 - 105, 120 ff ArbVG

Der besondere Kündigungs-und Entlassungsschutz der 120 bis 122 ArbVG gilt für den im 120 ArbVG umschriebenen Personenkreis / Die Bestimmungen der 120 bis 122 ArbVG sind Spezialnormen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:15.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-567673 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage