Erstattung von Detektivkosten : BAG v.3.12.1985

Überträgt der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers und lässt sich so eine vertragswidrige und unerlaubte Handlung nachweisen, so sind die durch das Tätigwerden des Detektivs entstandenen Kosten eine adäquate Folge des schädigenden Verha...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.746.2 Detektive
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Überträgt der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers und lässt sich so eine vertragswidrige und unerlaubte Handlung nachweisen, so sind die durch das Tätigwerden des Detektivs entstandenen Kosten eine adäquate Folge des schädigenden Verhaltens.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog