Erstattung von Detektivkosten : BAG v.3.12.1985

Überträgt der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers und lässt sich so eine vertragswidrige und unerlaubte Handlung nachweisen, so sind die durch das Tätigwerden des Detektivs entstandenen Kosten eine adäquate Folge des schädigenden Verha...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.746.2 Detektive
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.746.2 Detektive Dokument Nr. A-567466 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage