Kündigung bei befristeten Dienstverhältnissen : EA Wien II Re 292-302/86 v.18.11.1986
Hat der Arbeitgeber aber tatsächlich eine Kündigung des befristeten Dienstverhältnisses vorgenommen, so ist sie rechtlich unwirksam, weil ein befristetes Dienstverhältnis nicht durch Kündigung beendet werden kann. Diese 'Kündigung' ist ebenfalls nicht durch Anfechtung zu bekämpfen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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ARD Betriebsdienst (1987)
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