Kündigung bei befristeten Dienstverhältnissen : EA Wien II Re 292-302/86 v.18.11.1986

Hat der Arbeitgeber aber tatsächlich eine Kündigung des befristeten Dienstverhältnisses vorgenommen, so ist sie rechtlich unwirksam, weil ein befristetes Dienstverhältnis nicht durch Kündigung beendet werden kann. Diese 'Kündigung' ist ebenfalls nicht durch Anfechtung zu bekämpfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:17.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (1987)