Kündigung bei befristeten Dienstverhältnissen : EA Wien II Re 292-302/86 v.18.11.1986

Hat der Arbeitgeber aber tatsächlich eine Kündigung des befristeten Dienstverhältnisses vorgenommen, so ist sie rechtlich unwirksam, weil ein befristetes Dienstverhältnis nicht durch Kündigung beendet werden kann. Diese 'Kündigung' ist ebenfalls nicht durch Anfechtung zu bekämpfen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:17.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat der Arbeitgeber aber tatsächlich eine Kündigung des befristeten Dienstverhältnisses vorgenommen, so ist sie rechtlich unwirksam, weil ein befristetes Dienstverhältnis nicht durch Kündigung beendet werden kann. Diese 'Kündigung' ist ebenfalls nicht durch Anfechtung zu bekämpfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog