'Schaffung von Arbeitsplätzen ist kein Grund für Enteignung' : Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gegen die Einrichtung der Daimler-Benz-Teststrecke bei Boxberg
Erforderlich ist jedoch nach Art.14 Abs.3 Satz 2 GG ein Gesetz, das den nur mittelbar verwirklichten Enteignungszweck deutlich umschreibt, die grundlegenden Enteignungsvoraussetzungen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung festlegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.11 Enteignung: Grundbesitz
331.6 Arbeitsmarktpolitik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 333.11 Enteignung: Grundbesitz | Dokument Nr. A-566963 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |