Anspruch von (früherem) Mitglied einer Jugendvertretung auf Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss : BVerwG v.15.10.1985

Dem Arbeitgeber ist es nur dann zuzumuten, ein (früheres) Mitglied einer Jugend-oder Personalvertretung nach Abschluss der Berufsausbildung weiterzubeschäftigen, wenn ihm dafür eine Planstelle oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:16.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Jugendvertrauensrat
331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.152 Jugendvertrauensrat Dokument Nr. A-566882 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage