Krach um einen Flop : Arbeitgeber kämpfen vor Gericht gegen den Bildungsurlaub

Arbeitnehmer in Niedersachsen können innerhalb von zwei Arbeitsjahren acht Tage bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Kurse mit politischen Inhalten werden ebenso akzeptiert wie solche mit berufsbezogenen Schwerpunkten, nur Hobby-und Freizeitthemen werden nicht genehmigt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1987; Nr 17)
VerfasserIn: Zurheide, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:17.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
331.86 Ausbildung, betriebliche
374.7 Erwachsenenbildung
377.4 Fortbildung
37.014 Bildungspolitik
351.83 Arbeitsrecht
331.96 Arbeitsamt
331.6 Umschulung
331.61 Arbeitsmarktförderung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub Dokument Nr. A-566460 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage