Krach um einen Flop : Arbeitgeber kämpfen vor Gericht gegen den Bildungsurlaub
Arbeitnehmer in Niedersachsen können innerhalb von zwei Arbeitsjahren acht Tage bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Kurse mit politischen Inhalten werden ebenso akzeptiert wie solche mit berufsbezogenen Schwerpunkten, nur Hobby-und Freizeitthemen werden nicht genehmigt.
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Veröffentlicht in: | Die Zeit (1987; Nr 17)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 17.04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
331.86 Ausbildung, betriebliche 374.7 Erwachsenenbildung 377.4 Fortbildung 37.014 Bildungspolitik 351.83 Arbeitsrecht 331.96 Arbeitsamt 331.6 Umschulung 331.61 Arbeitsmarktförderung 331.6 Arbeitsmarktpolitik |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub | Dokument Nr. A-566460 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |