Peking will nun mehr Auslandinvestoren anlocken

Einen ersten Schritt hatte die Regierung bereits im letzten Herbst mit einer 22-Artikel-Verordnung erlassen, die ausländischem Kapital in Joint ventures Vorzugsbedingungen einräumt, sofern es im Export-, Hochtechnologie-oder Importsubstitutions-Bereich eingesetzt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1987)
VerfasserIn: Achten, Peter
Ort / Verlag / Datum:18.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.745 Auslandsinvestitionen
336.745 Kapitalimport
338.82 Know How
621 Technologie
Region:China
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