Weitergabe verfälschten Geldes : OGH 9 Os 150/84 v.4.12.1984

Nachgemachtes Geld sind falsche Banknoten (oder Münzen), die mit dem Anschein echten Geldes hergestellt werden, so dass sie diesem in einer zur Verwechslung geeigneten Weise ähnlich sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1987; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:09.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.747 Banknoten
343.2/.7 Strafrecht
343.721 Betrug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.747 Banknoten Dokument Nr. A-566050 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage