Weitergabe verfälschten Geldes : OGH 9 Os 150/84 v.4.12.1984
Nachgemachtes Geld sind falsche Banknoten (oder Münzen), die mit dem Anschein echten Geldes hergestellt werden, so dass sie diesem in einer zur Verwechslung geeigneten Weise ähnlich sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1987; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.747 Banknoten
343.2/.7 Strafrecht 343.721 Betrug 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.747 Banknoten | Dokument Nr. A-566050 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |