Chemie-Tarifparteien regeln als erste die Teilzeitarbeit : Grundsätzlich nicht unter vier Stunden am Tag / Ausserdem ein Berufsbildungsrat gegründet
Wird die Sozialversicherungsgrenze von derzeit 430 DM monatlich unterschritten, muss der Arbeitgeber ausdrücklich auf mögliche rechtliche Folgen (keine Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherungspflicht) hinweisen. Vereinbart wurde ausserdem eine Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss interess...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 14.04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.811 Arbeitszeit, variable 331.811 Job sharing 331.6 Arbeitsmarktpolitik 338.45:66 Industrie, chemische 331.2 Lohnpolitik 368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wird die Sozialversicherungsgrenze von derzeit 430 DM monatlich unterschritten, muss der Arbeitgeber ausdrücklich auf mögliche rechtliche Folgen (keine Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherungspflicht) hinweisen. Vereinbart wurde ausserdem eine Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss interessierte Teilzeitarbeitnehmer auf freie Vollzeitstellen hinweisen und umgekehrt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |