Chemie-Tarifparteien regeln als erste die Teilzeitarbeit : Grundsätzlich nicht unter vier Stunden am Tag / Ausserdem ein Berufsbildungsrat gegründet

Wird die Sozialversicherungsgrenze von derzeit 430 DM monatlich unterschritten, muss der Arbeitgeber ausdrücklich auf mögliche rechtliche Folgen (keine Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherungspflicht) hinweisen. Vereinbart wurde ausserdem eine Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss interess...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:14.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.811 Arbeitszeit, variable
331.811 Job sharing
331.6 Arbeitsmarktpolitik
338.45:66 Industrie, chemische
331.2 Lohnpolitik
368.4 Sozialversicherung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wird die Sozialversicherungsgrenze von derzeit 430 DM monatlich unterschritten, muss der Arbeitgeber ausdrücklich auf mögliche rechtliche Folgen (keine Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherungspflicht) hinweisen. Vereinbart wurde ausserdem eine Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss interessierte Teilzeitarbeitnehmer auf freie Vollzeitstellen hinweisen und umgekehrt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog