Chemie-Tarifparteien regeln als erste die Teilzeitarbeit : Grundsätzlich nicht unter vier Stunden am Tag / Ausserdem ein Berufsbildungsrat gegründet

Wird die Sozialversicherungsgrenze von derzeit 430 DM monatlich unterschritten, muss der Arbeitgeber ausdrücklich auf mögliche rechtliche Folgen (keine Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherungspflicht) hinweisen. Vereinbart wurde ausserdem eine Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss interess...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:14.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.811 Arbeitszeit, variable
331.811 Job sharing
331.6 Arbeitsmarktpolitik
338.45:66 Industrie, chemische
331.2 Lohnpolitik
368.4 Sozialversicherung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-565886 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage