Zur Abzugsfähigkeit von freiwilligen Berufsbeiträgen : Verschiedene Vorgangsweisen bei der steuerlichen Berücksichtigung

Aus dem Begriff der 'Werbungskosten', unter welchem Titel die bezüglichen Beiträge nun seit 1986 erweitert begünstigt sind, ergibt sich, dass die Beiträge zu Berufsvertretungen (Interessenvertretungen) mit der Ausübung des Berufes des Mitgliedes in ursächlichem Zusammenhang stehen müssen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1987; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:05.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Lohnsteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
331.881 Gewerkschaften
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Lohnsteuer Dokument Nr. A-565874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage