Zu Meinungsdifferenzen über Urteilswirkungen im Verfahren der wettbewerblichen einstweiligen Verfügung
Wird - wie hier vertreten - die einstweilige Verfügung schon mit der Verkündung des Aufhebungsurteils im Widerspruchsverfahren beseitigt, so sind logische Folgen dieser Wirkung, dass die Berufungsinstanz im Falle einer abweichenden Beurteilung die einstweilige Verfügung neu erlassen muss.
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Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1987; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird - wie hier vertreten - die einstweilige Verfügung schon mit der Verkündung des Aufhebungsurteils im Widerspruchsverfahren beseitigt, so sind logische Folgen dieser Wirkung, dass die Berufungsinstanz im Falle einer abweichenden Beurteilung die einstweilige Verfügung neu erlassen muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |