Zu Meinungsdifferenzen über Urteilswirkungen im Verfahren der wettbewerblichen einstweiligen Verfügung

Wird - wie hier vertreten - die einstweilige Verfügung schon mit der Verkündung des Aufhebungsurteils im Widerspruchsverfahren beseitigt, so sind logische Folgen dieser Wirkung, dass die Berufungsinstanz im Falle einer abweichenden Beurteilung die einstweilige Verfügung neu erlassen muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1987; Nr 3)
VerfasserIn: Teplitzky, Otto
Ort / Verlag / Datum:03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
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