Zu Meinungsdifferenzen über Urteilswirkungen im Verfahren der wettbewerblichen einstweiligen Verfügung
Wird - wie hier vertreten - die einstweilige Verfügung schon mit der Verkündung des Aufhebungsurteils im Widerspruchsverfahren beseitigt, so sind logische Folgen dieser Wirkung, dass die Berufungsinstanz im Falle einer abweichenden Beurteilung die einstweilige Verfügung neu erlassen muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1987; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
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Region: | BRD
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