Einheitlicher Gewerbebetrieb : VGH 84/14/0118 v.16.12.1986

Um zwei Betriebe zu einer Einheit zusammenfassen zu können, kommt es ausschliesslich darauf an, ob die Bindungen zwischen den Betrieben nach den objektiv gegebenen Merkmalen so eng sind, dass die Betriebe nach der Verkehrsauffassung als eine Einheit anzusehen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:31.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.93 Betriebe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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