Vorzeitiger Austritt ist eine Erklärung : OGH 14 Ob 208/86 v.13.1.1987
Der vorzeitige Austritt ist die auf eine sofortige, vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichtete, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers. Sie hat rechtsgestaltende Wirkung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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