Vorzeitiger Austritt ist eine Erklärung : OGH 14 Ob 208/86 v.13.1.1987

Der vorzeitige Austritt ist die auf eine sofortige, vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichtete, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers. Sie hat rechtsgestaltende Wirkung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:27.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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