Abfertigungsentfall bei Verschlechterung der persönlichen Wirtschaftslage des Arbeitgebers : OGH 14 Ob A 2-4/87 v.17.2.1987
Die Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung kann danach nur entfallen, wenn die Auflösung des Unternehmens - worunter die Beendigung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Existenz verstanden wird - im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits eingetreten ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Die Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung kann danach nur entfallen, wenn die Auflösung des Unternehmens - worunter die Beendigung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Existenz verstanden wird - im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits eingetreten ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |