Abfertigungsentfall bei Verschlechterung der persönlichen Wirtschaftslage des Arbeitgebers : OGH 14 Ob A 2-4/87 v.17.2.1987

Die Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung kann danach nur entfallen, wenn die Auflösung des Unternehmens - worunter die Beendigung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Existenz verstanden wird - im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits eingetreten ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:27.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung kann danach nur entfallen, wenn die Auflösung des Unternehmens - worunter die Beendigung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Existenz verstanden wird - im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits eingetreten ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog