Abfertigungsentfall bei Verschlechterung der persönlichen Wirtschaftslage des Arbeitgebers : OGH 14 Ob A 2-4/87 v.17.2.1987

Die Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung kann danach nur entfallen, wenn die Auflösung des Unternehmens - worunter die Beendigung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Existenz verstanden wird - im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits eingetreten ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:27.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-565053 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage