Für Befreiungsschein anzuerkennende Beschäftigungszeiten : VGH 85/09/0172 v.17.12.1986

Ein Ausländer, dem ein Befreiungsschein ausgestellt worden ist, ist berechtigt, eine Beschäftigung auszuüben, ohne dass für ihn eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden ist (3 AuslBG).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:27.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
Region:Österreich
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