Zur Ausschlussfrist 626 Abs.2 BGB bei fristloser Kündigung eines leitenden Angestellten durch den Gesamtvorstand eines eingetragenen Vereins

Der Kündigungsberechtigte im Sinne des 626 Abs.2 BGB ist immer die Vertragspartei des Dienst-bzw. Arbeitsvertrages / Ist für die von einem (eingetragenen) Verein oder einer sonstigen juristischen Person auszusprechenden fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund der Vorstand oder ein anderes Kollegi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 11; S 581-586)
VerfasserIn: Densch, Reinhart
Kahlo, Michael
Ort / Verlag / Datum:13.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
061.2 Vereine
347.19 Personen, juristische
Region:BRD
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