Rechtsfolgen zeitwidriger Kündigung : OGH 14 Ob 21/86 v.16.9.1986 - AngG: 29 - ABGB: 1162 b
Durch zeitwidrige Kündigung wird das Arbeitsverhältnis grundsätzlich zu dem in der Kündigung genannten Termin beendet und für die Beurteilung der Rechtsfolgen dieser Beendigung sind die Bestimmungen der 29 AngG, 1162 b ABGB analog heranzuziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-564134 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |