Verwirken von Entlassungsgründen - unabhängig von Willen und Kenntnis des Arbeitgebers : OGH 14 Ob 155/86 v.21.10.1986

Eine Verwirkung des Entlassungsrechtes kann eintreten, wenn der Arbeitgeber, weil er vom Entlassungsgrund keine Kenntnis hatte, eine gewisse Zeit hindurch die Entlassung nicht ausgesprochen hat, der Entlassungsgrund aber inzwischen soviel an Bedeutung verloren hat, dass die Weiterbeschäftigung des A...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-563065 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage