Die einstweilige Anordnung im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle (47 Abs.7 VwGO)

Mit der Normierung des 47 Abs.7 VwGO im Jahre 1976 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass einstweilige Anordnungen auch im Verfahren verwaltungsgerichtlicher Normenkontrolle zulässig sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 4/5; S 168-179)
VerfasserIn: Erichsen, Hans-Uwe
Scherzberg, Arno
Ort / Verlag / Datum:15.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.9 Prozessverfahren
340.134 Gesetzgebung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.991 Verwaltungsgerichtshof Dokument Nr. A-561790 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage