Das 4. Rundfunkturteil des Bundesverfassungsgerichts im Lichte der Rechtsauffassung der Bundesregierung
Im Gegensatz zum BVerfG sieht sie die 'Sondersituation' des Rundfunks bei mittelfristigem Prognosehorizont als nicht mehr gegeben an. Sie versteht die Garantie des Art.5 Abs.1 S.2 GG in erster Linie als subjektiv-rechtliches Abwehrrecht im klassischen Grundrechtssinne.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 4; S 129-138)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 654.19 Rundfunk | Dokument Nr. A-561782 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |