Grundstückskäufer haftet für Altlasten
Wenn auf einem Grundstück verunreinigter Boden ausgehoben wird und dieser Boden zu einer dafür vorgesehenen Sonderdeponie abgefahren werden muss, ist dafür regelmässig der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer verantwortlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Staub - Reinhaltung der Luft (1986; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll: Sondermüll
347.235 Bodenrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 628.44 Müll: Sondermüll | Dokument Nr. A-561557 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |