Grundstückskäufer haftet für Altlasten

Wenn auf einem Grundstück verunreinigter Boden ausgehoben wird und dieser Boden zu einer dafür vorgesehenen Sonderdeponie abgefahren werden muss, ist dafür regelmässig der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer verantwortlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Staub - Reinhaltung der Luft (1986; Nr 12)
VerfasserIn: Franz, Otto
Ort / Verlag / Datum:12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll: Sondermüll
347.235 Bodenrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 628.44 Müll: Sondermüll Dokument Nr. A-561557 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage