Auflösung einer Tarifvertragspartei : BAG v.15.10.1986
Mit Auflösung einer Tarifvertragspartei entfällt die Tarifgebundenheit ihrer Mitglieder nach 3 Abs.1 TVG. An die Stelle der bisherigen Tarifnormen treten jedenfalls nach Ablauf der bisherigen Lohntarife die neuen tariflichen Regelungen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1987; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.728 Koalitionsrecht
331.116 Tarifverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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