Auflösung einer Tarifvertragspartei : BAG v.15.10.1986

Mit Auflösung einer Tarifvertragspartei entfällt die Tarifgebundenheit ihrer Mitglieder nach 3 Abs.1 TVG. An die Stelle der bisherigen Tarifnormen treten jedenfalls nach Ablauf der bisherigen Lohntarife die neuen tariflichen Regelungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.728 Koalitionsrecht
331.116 Tarifverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.728 Koalitionsrecht Dokument Nr. A-561266 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage