Direktversicherung von Arbeitnehmer-Ehegatten : BFH v.8.10.1986

Werden vergleichbare Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so sind die Versorgungsaufwendungen für den Arbeitnehmer-Ehegatten jedenfalls dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn andere betriebliche Erwägungen dafür sprechen, diesen Teil des Arbeitsentgelts für Versorgungszwecke zu verwenden....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
336.2 Einkommensteuer
331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende Dokument Nr. A-561263 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage