Ersatz nach 87 Abs.4 UrhG : OGH 4 Ob 276/86 v.14.10.1986 - UrhG: 87 Abs.4 - ABGB: 1039 - EO: 397

Auch bei dem Ersatzanspruch nach 87 Abs.4 Satz 1 UrhG handelt es sich um einen aus 'unechter Geschäftsführung'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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