922 ff ABGB - Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe : OGH 2 Ob 544, 545/86 v.27.5.1986
Bei Nichtbekanntgabe des Veranstalters oder Bekanntgabe nach Abschluss des Reisevertrags haften der Veranstalter und das Reisebüro solidarisch für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen des Reisenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 3/4; S 109-111)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüro
347.56 Haftpflicht, berufliche 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 380.833 Reisebüro | Dokument Nr. A-560639 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |