Überwachung von Schutzvorschriften nach dem KJBG : VGH 86/08/0017 (bisher 85/22/0240) v.13.11.1986

Ist der Arbeitgeber selbst nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Kinder-und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) eingehalten werden, hat er andere Personen damit zu beauftraten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:17.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.3 Kinderarbeit
362.85 Jugendschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.3 Kinderarbeit Dokument Nr. A-560110 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage