Betriebszugehörigkeit und Betriebsbegriff : OGH 6 Ob 51/85 v.27.5.1986 - ArbVG: 34 Abs.1, 52 Abs.1, 105 Abs.1
Bei Betriebsmehrheit im Unternehmen kommt es für die Zuständigkeit des Betriebsrates zur Entgegennahme einer Verständigung gem. 105 Abs.1 ArbVG darauf an, in welchem Betrieb der zu kündigende Arbeitnehmer dauernd beschäftigt ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat 338.93 Betriebe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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