Betriebszugehörigkeit und Betriebsbegriff : OGH 6 Ob 51/85 v.27.5.1986 - ArbVG: 34 Abs.1, 52 Abs.1, 105 Abs.1

Bei Betriebsmehrheit im Unternehmen kommt es für die Zuständigkeit des Betriebsrates zur Entgegennahme einer Verständigung gem. 105 Abs.1 ArbVG darauf an, in welchem Betrieb der zu kündigende Arbeitnehmer dauernd beschäftigt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat
338.93 Betriebe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-559898 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage