Stellvertretung in der Generalversammlung von Vereinen
Damit wird insgesamt deutlich, dass auch im österreichischen Recht eine Bevollmächtigung zur Stimmabgabe bei Vereinsversammlungen mangels gegenteiliger Satzungsbestimmung, also im Zweifel, möglich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.2 Vereine
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Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 061.2 Vereine | Dokument Nr. A-559896 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |