Stellvertretung in der Generalversammlung von Vereinen

Damit wird insgesamt deutlich, dass auch im österreichischen Recht eine Bevollmächtigung zur Stimmabgabe bei Vereinsversammlungen mangels gegenteiliger Satzungsbestimmung, also im Zweifel, möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
VerfasserIn: Rummel, Peter
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.2 Vereine
Region:Österreich
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