Gegendemonstration : VGH Bad.-Württ., v.28.8.1986

Zur Abwehr der von einer Gegendemonstration ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit darf die Polizei gegen den Veranstalter einer rechtmässigen Versammlung regelmässig nicht einschreiten, bevor gegen die Gegendemonstration geeignete Auflagen, die Auflösung oder notfalls ein Verbot verfügt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:01.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.23 Demonstration (Politik)
342.729 Demonstrationsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zur Abwehr der von einer Gegendemonstration ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit darf die Polizei gegen den Veranstalter einer rechtmässigen Versammlung regelmässig nicht einschreiten, bevor gegen die Gegendemonstration geeignete Auflagen, die Auflösung oder notfalls ein Verbot verfügt wurden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog